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Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung

Die Bewertung von Grundstücken und Immobilien ist in der Landesbauordnung rechtlich geregelt.
Eine Qualifikation für die Grundstücksbewertung ist erforderlich. Sachverständige haben in der Regel eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung.

So kann der Auftraggeber erwarten, dass der Gutachter über mehrjährige Berufserfahrung verfügt, über weit reichende Fachkenntnisse im Immobilienwesen verfügt und absolut unparteilich vorgeht. Die Wertermittlung dient meist den Zweck des Verkaufs. Auch bei Erbauseinandersetzungen, der Objektbeleihung etc. ist sie erforderlich.

Da der Markt im Wesentlichen den Preis macht, ist es wichtig, zwischen den Regularien der Landesbauordnung, den Gutachterausschüssen, den Marktanalysen und den derzeitigen Trends einen verläßlichen Rückschluss auf den Verkehrswert zu ziehen.

Das Sachwertverfahren
Das Ertragswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren
Das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung angewandt.
Der Bodenwert wird nach den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse ermittelt. Getrennt davon wird das Gebäude, die Außenanlagen  und besondere Einrichtungen zum Betrieb des Gebäudes bewertet. Zuletzt wird der Sachwert marktbereinigt, d.h. über einen Sachwertfaktor zu einem regional konformen Wert korrigiert – dem Verkehrswert.
Das Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird in der Regel bei vermieteten Immobilien ( Mehrfamilienhäusern, Hotels, Gastronomieobjekte … ) angewandt.
Der Bodenwert wird nach den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse ermittelt.

Da bei diesem Immobilentyp der Ertrag das entscheidende Kriterium für ein Investment ist, wird als Schlüssel zur Bewertung der Mietertrag, Verwaltung, Nebenkosten, Instandhaltung, das Mietausfallrisiko und der Liegenschaftszins dargestellt.

Das Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren wird in der Regel bei unbebauten Grundstücken und bei Eigentumswohnungen eingesetzt. Voraussetzung ist eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten. Sind nur wenige Vergleichsobjekte vorhanden, ist das Verfahren für das zu bewertende Objekt nicht geeignet.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Gebäudeenergieberatung
  • Energieausweis
  • BAFA
  • KfW
  • Feuchteschaden der Gebäudehülle
  • Feuchteschaden durch Kondensation
  • Feuchteschaden im Rohrnetz
  • Immobilienbewertung
  • Ertragswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Vergleichswertverfahren
  • Kaufberatung
  • Kauf einer Eigentumswohnung
  • Kauf eines Mehrfamilienhauses
  • Sanierung
  • Gewerbe, Grundstücke…
  • Verkauf
  • Vermietung
IDL e.K. – ImmobilienDienstLeistungen Kucks,
Weiern 141 a, 52078 Aachen

+49-(0)241-5151490


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