Immobilienbewertung
Die Bewertung von Grundstücken und Immobilien ist in der Landesbauordnung rechtlich geregelt.
Eine Qualifikation für die Grundstücksbewertung ist erforderlich. Sachverständige haben in der Regel eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung.
So kann der Auftraggeber erwarten, dass der Gutachter über mehrjährige Berufserfahrung verfügt, über weit reichende Fachkenntnisse im Immobilienwesen verfügt und absolut unparteilich vorgeht. Die Wertermittlung dient meist den Zweck des Verkaufs. Auch bei Erbauseinandersetzungen, der Objektbeleihung etc. ist sie erforderlich.
Da der Markt im Wesentlichen den Preis macht, ist es wichtig, zwischen den Regularien der Landesbauordnung, den Gutachterausschüssen, den Marktanalysen und den derzeitigen Trends einen verläßlichen Rückschluss auf den Verkehrswert zu ziehen.

Das Sachwertverfahren wird in der Regel bei Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung angewandt.
Das Ertragswertverfahren wird in der Regel bei vermieteten Immobilien ( Mehrfamilienhäusern, Hotels, Gastronomieobjekte … ) angewandt.
Das Vergleichswertverfahren wird in der Regel bei unbebauten Grundstücken und bei Eigentumswohnungen eingesetzt. Voraussetzung ist eine genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten. Sind nur wenige Vergleichsobjekte vorhanden, ist das Verfahren für das zu bewertende Objekt nicht geeignet.